Der Gedanke an die Einäscherung als Bestattungsart lebte in Verbindung mit den sozialen und hygienischen Verordnungen auf. Seitens der christlichen Konfessionen bestehen keine Einwände zur Einäscherung und Urnenbeisetzung.
Im Gegensatz zur Erdbestattung bedarf es neben den üblichen Papieren, die zur Erledigung der Formalitäten benötigt werden, einer Verfügung des Verstorbenen, aus der hervorgeht, dass es sein Wille war, eingeäschert zu werden.
Der Wortlaut der Willenserklärung kann lauten:
"Ich wünsche, nach meinem Tode eingeäschert zu werden."
Datum und Unterschrift
Sollte der Verstorbene eine solche Erklärung schriftlich nicht abgegeben haben, genügt es, wenn die Hinterbliebenen diesen zu Lebzeiten geäußerten Wunsch des Verstorbenen schriftlich bestätigen.
Eine Festigung erhielt die Erdbestattung durch das Christentum; denn gemeinsame Begräbnisplätze sind erst das Ergebnis der christlichen Lehre von der Gemeinschaft der Gläubigen.
Hieraus entstand die Überzeugung, dass die Bestattung nicht eine Privatangelegenheit, sondern Auftrag einer christlichen Gemeinde ist. Demzufolge wurden die Verstorbenen in der Kirche beigesetzt. Aus Platzgründen wurden später die Vorplätze der Kirchen genutzt (Kirchhöfe). Eine Abkehr von den Kirchhöfen als Begräbnisplatz fand erst durch die Verstädterung im späten 18. Jahrhundert statt.
Infolge der Zusammenballung vieler Menschen auf engem Raum wurden neue Begräbnisplätze außerhalb der Städte und Gemeinden durch die öffentliche Verwaltung angelegt. Seit dieser Zeit ließen sich die kirchlichen Gemeinden bis auf wenige Ausnahmen das Heft aus den Händen nehmen.
Die Unterhaltung der Friedhöfe und damit auch die Einflussnahme ging in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden über. Ab jetzt galten im Wesentlichen hygienische und praktische Erwägungen im Hinblick auf Friedhöfe und Bestattungen.
Sonderbestattungen sind beispielsweise die Seebestattung, die Waldbestattung, die Almwiesenbestattung, die Familienbaumbestattung, die Felsbestattung, die Ballonverstreuungen und die Naturbestattung
Die Diamantbestattung stellt eine weitere Form der Sonderbestattung dar.
Einer Sonderbestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus.
Der ursprüngliche Charakter der Natur soll bei diesen Bestattungsformen erhalten bleiben. Es wird daher auf das Anlegen von Wegen, Grabsteinen, Kreuzen und fremden Blumen verzichtet. Die Pflege übernimmt die Natur selbst.
Bei der Seebestattung wird die Urne auf hoher See nach seemännischem Brauch versenkt. Ihr geht eine Einäscherung voraus, deshalb wird auch die gleiche Erklärung benötigt mit dem Zusatz, dass eine Seebestattung gewünscht wird.
Nach der Einäscherung wird die Urnenkapsel an die Seebestattungsreederei überbracht. In einer Gedenkfeier wird die Urne vom Kapitän dem Meer übergeben.
Als bleibende Erinnerung erhalten die Angehörigen einen Ausschnitt aus der Seekarte mit eingetragenem Beisetzungsort und einen Auszug aus dem Schiffstagebuch.
Der behördlichen Zustimmung zu einer Seebestattung steht nichts im Wege, wenn die Anträge von unserem Institut gestellt werden.
Die Asche wird je nach Ihren Wünschen auf einer wunderschönen schweizer Almwiese in einem Blumenmeer, in die geöffnete Grasnarbe oder unter einem Edelweiß eingeschüttet.
Bei diese Art der Naturbestattung wird in einer schweizer Bergregion ein Baum Ihrer Wahl, sofern er in dieser Region gedeihen kann, als persönlicher Gedächtnisbaum gepflanzt. Im Schatten Ihres Baumes können Sie und Ihre Angehörigen die letzte Ruhe finden.
Diese Form der Beisetzung erfolgt ebenfalls im Bergland der Schweiz. Hier wird die Asche unter der Grasnarbe an einem Gemeinschaftsfelsen oder einem persönlich ausgewählten Familienfelsen bestattet.
Mit dem Baum des Lebens wurde eine einzigartige Form der Naturbestattung geschaffen.
Sie können sich einen Wunschbaum auswählen, welcher in einem Substratgemisch aus der Asche der / des Verstorbenen und spezieller Vitalerde zur Durchwurzelung gepflanzt wird. Die Baumaufzucht und Durchwurzelung erfolgt aufgrund deutscher, gesetzlicher Zwangsbestimmungen in der Schweiz, der Tschechischen Republik oder den Niederlanden.
Das Öffnen der Urnen und Herstellen des Substratgemisches erfolgt unter notarieller Aufsicht.
Nach ca. 6-9 Monaten sind die Bäume nach vollständiger Durchwurzelung und Ascheaufnahme pflanzfähig und können an den von Ihnen gewählten Gedenkplatz gepflanzt werden.
Weitere Naturbestattungsformen sind die Waldbestattung und die Ballonverstreuungen.
Ein Diamant – So einzigartig, wie Sie es sind!
Schon immer galt der Diamant als das Symbol der Erinnerung, der Unvergänglichkeit und der Liebe.